Wahlanleitung Stadtrat

 
Liebe Wählerin, lieber Wähler

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben.
Mit diesem Blatt wollen wir Ihnen beim Ausfüllen helfen.

Wie gehen Sie am besten vor?
Die Wahlprospekte der Parteien orientieren Sie über deren Angebot. In diesem Block finden Sie dann alle Wahlzettel für die Wahl des Stadtrates (Parlament). Für Fragen wenden Sie sich an ein Mitglied der Wahlkommission oder an die Stadtkanzlei (033 225 88 11).

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder füllen Sie den leeren amtlichen Wahlzettel selber aus. Oder Sie verwenden einen der vorgedruckten Wahlzettel, den Sie beliebig verändern können.

Ändern Sie nur handschriftlich!
Allfällige Änderungen müssen Sie auf jeden Fall handschriftlich vornehmen. Auch die leeren Wahlzettel dürfen Sie nur handschriftlich ausfüllen.

Verwenden Sie für die Wahl des Stadtrates nur einen einzigen Wahlzettel. Die Wahlkommission findet immer wieder mehrere Wahlzettel für die gleiche Wahl und muss dann bedauerlicherweise alle für ungültig erklären. Zur besseren Unterscheidung weisen die Wahl- und Abstimmungszettel pro Wahl und Vorlage eine andere Farbe auf.

Darauf sollten Sie achten
Beim Stadtrat geht es um die Wahl von 40 Mitgliedern des Stadtparlamentes. Diese Wahl erfolgt gleich wie beim Nationalrat oder beim Grossen Rat im Proporz (Verhältniswahl). Beim Stadtrat gilt:

  1. Der Wahlzettel darf nicht mehr als 40 Namen enthalten. Überzählige Namen werden gestrichen.
  2. Wenn Sie einen vorgedruckten Wahlzettel unverändert verwenden, erhält diese Partei 40 Stimmen, also genau so viele, wie Kandidaten und leere Linien auf dem Wahlzettel aufgeführt sind.
  3. Sie können einen vorgedruckten Wahlzettel aber auch verändern:
    a) Wenn Sie Namen streichen, so zählen die leeren Linien als Zusatzstimmen für die Partei.
    b) Sie können aus einem anderen Wahlzettel einen Namen ein- oder zweimal hinzufügen. Damit erhält die von Ihnen bevorzugte Partei zwar weniger Stimmen, dafür unterstützen Sie jemanden aus einer anderen Partei. Das nennt man panaschieren.
    c) Sie können einen Namen zweimal schreiben; Gänsefüsschen (") «dito» und Ähnliches sind ungültig. Das nennt man kumulieren. Achtung: Niemand kann aber mehr als zwei Stimmen erhalten. 
    Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass total nicht mehr als 40 Namen auf dem Wahlzettel stehen. Sonst streicht die Wahlkommission die letzten gedruckten Namen.
  4. Sie können auch einen leeren Wahlzettel benützen. Darauf müssen Sie mindestens einen Namen schreiben und können diesen auch kumulieren. Wenn Sie den leeren Wahlzettel mit einer Parteibezeichnung und/oder einer Listennummer versehen, so zählen die leer gelassenen Linien für diese Partei als Zusatzstimmen.
  5. Gültig sind nur Namen, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel für den Stadtrat aufgeführt sind.
  6. Sie erleichtern der Wahlkommission die Arbeit, wenn Sie beim Ausfüllen oder Abändern der Wahlzettel auch die richtige Kandidatennummer angeben.

Wenn Sie brieflich abstimmen wollen
Leider passieren immer wieder die gleichen Fehler beim Abstimmen mit der Post. Machen Sie es so:

  • Verwenden Sie unbedingt das amtliche Zustell und Antwortkuvert (Fensterkuvert). Jedes andere Kuvert macht Ihre Stimme ungültig.
  • Pro Person ein Kuvert: Auch Ehepaare dürfen nicht zusammen das gleiche Kuvert benutzen.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis, stecken ihn so in das Kuvert, dass die Adresse der Stadt im Fenster sichtbar ist.
  • Für jede Abstimmung und jede Wahl darf nur ein Zettel ins Kuvert (nur 1 Wahlzettel pro Farbe).
  • Stecken Sie Ihre Stimm- und Wahlzettel im «Wahlzettelkuvert» ins amtliche Zustell- und Antwortkuvert (Fensterkuvert); so bleibt das Stimmgeheimnis gewahrt.
  • Geben Sie das Kuvert rechtzeitig ab. 

Thun, im Oktober 2006                                                       Die Stadtkanzlei