Wahlanleitung Gemeinderat

Liebe Wählerin, lieber Wähler

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben. Mit diesem Blatt wollen wir Ihnen beim Ausfüllen helfen.

Wie gehen Sie am besten vor?

Die Wahlprospekte der Parteien orientieren Sie über deren Angebot. In diesem Block finden Sie dann alle Wahlzettel für die Wahl der Stadtregierung:

  • 1 leerer amtlicher Wahlzettel
  • drei vorgedruckte Wahlzettel

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder füllen Sie den leeren amtlichen Wahlzettel selber aus. Oder Sie verwenden einen der vorgedruckten Wahlzettel, den Sie beliebig verändern können.

Ändern Sie nur handschriftlich!

Allfällige Änderungen müssen Sie auf jeden Fall handschriftlich vornehmen. Auch die leeren Wahlzettel dürfen Sie nur handschriftlich ausfüllen.

Verwenden Sie für die Wahl des Gemeinderates nur einen Wahlzettel, denn bei mehreren sind alle ungültig. Darum drucken wir die Wahlzettel für Stadtrat und Gemeinderat auf verschieden farbiges Papier.

Minderheitenschutz

Der Gemeinderat wird im Majorzverfahren gewählt. Zu wählen sind 5 Mitglieder und zwar mit dem gleichen Wahlzettel 3 Hauptamtliche und 2 Nebenamtliche. Der Wahlzettel enthält eine Linie für die Bezeichnung der Wählergruppe und fünf Linien für die Wahl der Mitglieder (drei im Hauptamt und zwei im Nebenamt). Indem Sie eine Wählergruppe auf der ersten Linie einsetzen, helfen sie ihr, die Hürden des Minderheitenschutzes zu nehmen: Es braucht 16 % der gültigen Wahlzettel für einen Sitz und 32 % für zwei Sitze.

Die wichtigsten Regeln der Majorzwahl

Der Wahlzettel darf nicht mehr als 5 Namen enthalten, 3 fürs Hauptamt und 2 fürs Nebenamt. Überzählige Namen werden gestrichen.

Wenn Sie einen vorgedruckten Wahlzettel unverändert verwenden, erhalten alle Kandidierenden, die auf dem Wahlzettel aufgeführt sind, je eine Stimme.

Falls Sie den leeren amtlichen Wahlzettel benützen, müssen Sie mindestens einen Namen einsetzen. Sie vergeben nur soviele Stimmen, wie Sie Namen einsetzen. Leere Linien zählen also nicht.

Falls Sie einen vorgedruckten Wahlzettel verändern wollen, gilt:

  • beim Streichen von Namen zählen die leeren Linien nicht.
  • Sie können Namen beliebiger Wahlzettel kombinieren.
  • Jeder Name darf nur einmal vorkommen! Wiederholungen werden gestrichen. Kumulieren ist also nicht erlaubt.

Gültig sind nur Namen, die auf einem der drei Wahlzettel aufgeführt sind. Setzen Sie auf den drei Linien fürs Hauptamt nur solche Namen ein, die für ein Hauptamt, und auf den beiden Linien fürs Nebenamt nur solche, die für ein Nebenamt vorgeschlagen sind. Falsch eingesetzte Namen werden gestrichen.

Im ersten Wahlgang entscheidet unter Vorbehalt des Minderheitenschutzes das absolute Mehr, ob jemand gewählt ist. Bleiben Sitze offen, findet am 15. Dezember 2002 ein zweiter Wahlgang statt.

 

Thun, im November 2002        Die Stadtkanzlei